Mueck hat geschrieben: ↑06 Dez 2019, 19:23
Soll sich mal bald und fundiert kundig machen (Mieterverein?), wie das mietrechtlich aussieht.
§ 576, evtl. § 576b und damit evtl. § 574.
Wenn die Firma zu macht, besteht ja auch keine Eile, ihn wegen Nachfolger rauszusetzen.
Und falls eine neue Firma einzieht, kann er da ja gerne Hausmeisteraufgaben übernehmen
Ganz so einfach ist es wahrscheinlich nicht. Bei der Firma handelt
es sich um eine Werkzeugfabrik die in erster Linie als Zulieferer
für Bordwerkzeuge der Automobilindustrie fungiert. Ich kenne die
Firma selber seit 1979 und während meiner Außendienstzeit war
die Firma ein guter Kunde für Büromaterial von mir. Auch ein
Schwager meines Cousins und seine Frau haben dort in dieser Firma
gearbeitet und die Einkäuferin der Firma war mit einer früheren Kollegin
von mir verwandt und auch mit mir ganz gut privat bekannt.
Kenne also ganz gut die Hintergründe für die Schließung der
Firma. Bereits in den 80er und 90er Jahren hatte die Firma massive
Absatzprobleme denn der Druck durch ausländische Zulieferer
wurde immer größer. U.a. wurde von der Firma auch das
Bordwerkzeug für eine sehr bekannte deutsche Automarke
hergestellt und es wurden die EK-Preise von diesem Autohersteller
immer mehr und mehr gedrückt. Gleichzeitig wurde das mit
Neufahrzeugen mitgelieferte Bordwerkzeug auch immer spärlicher.
Es gibt definitiv für die Firma meines Cousins keinen Käufer
oder Nachfolger. Die Firmengebäude sind mittlerweile auch ganz
schön marode und es gibt Altlasten da wird es wohl auch
sehr schwer werden einen Käufer für das Grundstück und
die Gebäude zu finden. Meinem Cousin wurde von der Firmenleitung
angeboten noch nach der Schließung seine Hausmeisterfunktion
eine Zeitlang auszuüben aber das Gebäude liegt sehr einsam
im Wald und ohne Bewachung (Werksschutz) hat mein Cousin
absolut keine Lust dort mit seiner Familie alleine weiterzuleben
und den Aufpasser zu spielen.
Ist also wirklich alles nicht ganz so einfach ...