Re: Dit un dat
Verfasst: 17 Mai 2019, 14:56
So, hatte heute Mittag den Termin bei der Rentenberaterin und bin
jetzt bestens informiert.
1. Ich werde nächsten Monat ja erst 62 Jahre und kann frühestens mit 63 Jahre
zum 01.07.2020 die Rente beantragen.
2. Der Renten Antrag kann frühestens 3 bis 6 Monate vor Rentenbeginn gestellt
werden. Also kann das Job Center vor Januar nächsten Jahres gar nichts
verlangen.
3. Da mir am 01.07.2020 noch 6 Monate an den 45 Versicherungsjahren für eine
Rente ohne Abschläge fehlen werden würde ich dauerhaft (lebenslang) 10,5 Prozent
Abzüge bei der Rente haben und da kann ich 2 Dinge versuchen:
a.) Ich kann vorher noch einen Minijob annehmen muss dann aber beim Arbeitsvertrag
darauf achten das von meinen Gehalt die Rentenbeiträge normal und nicht pauschal
abgeführt werden dann zählen sie nicht nur vom Betrag sondern auch bei der Anzahl der
Versicherungsjahre mit. Mit einem Job müsste ich dann halt noch etwa ein halbes Jahr
bis 31.12.2020 arbeiten und würde dann statt mit 63 Jahre eben mit 63 1/2 Jahre in
Rente gehen.
b.) Die zweite Möglichkeit wäre das ich beim Job Center gegen eine Zwangsverrentung
Einspruch einlege und notfalls vor das Sozialgericht gehe. Beim Sozialgericht gibt es ein
Musterurteil vom Herbst letzten Jahres das wenn nur noch 4 Monate bis zur vollen Rente
ohne Abzug fehlen eine Zwangsverrentung um dauerhaften finanziellen Schaden abzuwenden
nicht statthaft ist. Das BSG (Bundes Sozialgericht) hat dabei aber keinen konkreten
Zeitraum genannt und es könnte also durchaus bei einer Klage möglich sein das auch
6 oder 8 fehlende Monate an den 45 Versicherungsjahren anerkannt werden (Einzelfall).
4. Sollte das Job Center von mir eine Vollmacht für Rentenangelegenheiten
verlangen soll ich die auf keinen Fall unterschreiben. Um eine Vollmacht bitten dürfen sie
gerne, aber unterschreiben muss ich sie nicht.
5. Ich hatte als ich aus der Schule kam ursprünglich ja eine Kunst- und Bauschlosserlehre angefangen,
diese nach 2 Jahren aber aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen und umgeschult. Für die
45 Versicherungsjahre zählen die 2 Jahre Bauschlosserlehre zwar auf jeden Fall mit, aber bei
Abgabe des Rentenantrags kann ich noch meine Unterlagen von damals (Ausbildungsvertrag etc.) mit einreichen
und Ausbildungszeiten werden dann bei der Rente höher angerechnet. Würde mir so 20 bis 30 €
mehr Rente im Monat bringen. Ist nicht viel aber man nimmt ja alles mit was geht.
Darüber hinaus gab es noch ein paar weitere kleine Tipps die ich mir notiert habe aber erst einmal
nicht so wichtig sind. Außerdem hat mir die Rentenberaterin auch noch meine voraussichtliche
Nettorente mit 10,5 %Abschlag und ohne Abschlag und Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung etwas
genauer ausgerechnet.
Werde dann also erst einmal bis Dienstag nächster Woche die Renteninformation beim Job Center
einreichen und ganz gelassen abwarten wie die dann darauf reagieren werden.
jetzt bestens informiert.
1. Ich werde nächsten Monat ja erst 62 Jahre und kann frühestens mit 63 Jahre
zum 01.07.2020 die Rente beantragen.
2. Der Renten Antrag kann frühestens 3 bis 6 Monate vor Rentenbeginn gestellt
werden. Also kann das Job Center vor Januar nächsten Jahres gar nichts
verlangen.
3. Da mir am 01.07.2020 noch 6 Monate an den 45 Versicherungsjahren für eine
Rente ohne Abschläge fehlen werden würde ich dauerhaft (lebenslang) 10,5 Prozent
Abzüge bei der Rente haben und da kann ich 2 Dinge versuchen:
a.) Ich kann vorher noch einen Minijob annehmen muss dann aber beim Arbeitsvertrag
darauf achten das von meinen Gehalt die Rentenbeiträge normal und nicht pauschal
abgeführt werden dann zählen sie nicht nur vom Betrag sondern auch bei der Anzahl der
Versicherungsjahre mit. Mit einem Job müsste ich dann halt noch etwa ein halbes Jahr
bis 31.12.2020 arbeiten und würde dann statt mit 63 Jahre eben mit 63 1/2 Jahre in
Rente gehen.
b.) Die zweite Möglichkeit wäre das ich beim Job Center gegen eine Zwangsverrentung
Einspruch einlege und notfalls vor das Sozialgericht gehe. Beim Sozialgericht gibt es ein
Musterurteil vom Herbst letzten Jahres das wenn nur noch 4 Monate bis zur vollen Rente
ohne Abzug fehlen eine Zwangsverrentung um dauerhaften finanziellen Schaden abzuwenden
nicht statthaft ist. Das BSG (Bundes Sozialgericht) hat dabei aber keinen konkreten
Zeitraum genannt und es könnte also durchaus bei einer Klage möglich sein das auch
6 oder 8 fehlende Monate an den 45 Versicherungsjahren anerkannt werden (Einzelfall).
4. Sollte das Job Center von mir eine Vollmacht für Rentenangelegenheiten
verlangen soll ich die auf keinen Fall unterschreiben. Um eine Vollmacht bitten dürfen sie
gerne, aber unterschreiben muss ich sie nicht.
5. Ich hatte als ich aus der Schule kam ursprünglich ja eine Kunst- und Bauschlosserlehre angefangen,
diese nach 2 Jahren aber aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen und umgeschult. Für die
45 Versicherungsjahre zählen die 2 Jahre Bauschlosserlehre zwar auf jeden Fall mit, aber bei
Abgabe des Rentenantrags kann ich noch meine Unterlagen von damals (Ausbildungsvertrag etc.) mit einreichen
und Ausbildungszeiten werden dann bei der Rente höher angerechnet. Würde mir so 20 bis 30 €
mehr Rente im Monat bringen. Ist nicht viel aber man nimmt ja alles mit was geht.
Darüber hinaus gab es noch ein paar weitere kleine Tipps die ich mir notiert habe aber erst einmal
nicht so wichtig sind. Außerdem hat mir die Rentenberaterin auch noch meine voraussichtliche
Nettorente mit 10,5 %Abschlag und ohne Abschlag und Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung etwas
genauer ausgerechnet.
Werde dann also erst einmal bis Dienstag nächster Woche die Renteninformation beim Job Center
einreichen und ganz gelassen abwarten wie die dann darauf reagieren werden.